Wieder mehr möglich im Indoor-Sport

Wie der HSB meldet, sind folgende Erleichterungen für den Sport beschlossen:

Der Senat hat die Eindämmungsverordnung angepasst, diese tritt zum 4. März in Kraft.

Für Sport in geschlossenen Räumen, in Schwimmbädern, Thermen, Fitnessstudios (§ 20) gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet  Zutritt nur für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind.

In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen.

Für Großveranstaltungen vor Publikum (§ 9 und § 18a) gelten bereits seit dem 26. Februar neue Kapazitätsgrenzen. Über die Höhe der jeweils zulässigen Zuschauerzahl entscheidet die zuständige Behörde  in einem gesonderten Genehmigungsverfahren.

Bei Versammlungen (§ 10), also beispielsweise Mitgliederversammlungen, gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine medizinische Maske ausreichend.

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