Gebühr Bundesanzeiger

Achtung: Vereine müssen im Transparenzregister eingetragen sein und dafür wird laut Information des DOSB eine Gebühr fällig.

 

Dazu erreichte den HATV folgende Information des HSB:

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Wie am 27.08.2019 informiert, verschickt der Bundesanzeiger Verlag derzeit
Zahlungsaufforderungen an Sportvereine für eine Eintragung in das
Transparenzregister.

Der DOSB ist bisher davon ausgegangen, dass bereits im Vereinsregister
eingetragene Sportvereine nicht verpflichtet sind, sich zusätzlich in das
Transparenzregister eintragen zu lassen und folglich auch keine Pflicht
zur Zahlung von Gebühren besteht. Der Bundesanzeiger Verlag hat als
Rechtfertigung für das Versenden der Bescheide die Anlage im Anhang an den
DOSB gesandt.
Nach Rücksprache und Meinungsbildung innerhalb der Gruppe der Justitiare
des DOSB und der LSBs ist man nun zu dem Schluss gekommen, dass die
Forderung rechtmäßig ist und Vereinen NICHT empfohlen werden kann, es auf
einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Die Zahlung der Jahresgebühr für die Führung im Transparenzregister
beträgt laut Schreiben Euro 2,50. Da die Forderung rückwirkend ab Mitte
2017 geltend gemacht wird, fällt inklusive Steuern ein Gesamtbetrag in
Höhe von Euro 7,44 an.

Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,

Ralph Lehnert
Vorstandsvorsitzender
Hamburger Sportbund e.V.

Information des Bundesanzeigers an den DOSB

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