aktuelle Verordnung ab 2.11.20 in Hamburg

button zwangspauseLiebe Tanzsportler*innen,

jetzt ist die Landesverordnung des Hamburger Senates veröffentlicht und leider sind die Einschränkungen für unseren Sport, wie schon befürchtet, sehr restriktiv.

In geschlossenen Räumen ist vom 2. bis 30. November keinerlei Sport zulässig, Draußen wäre Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes möglich. Die in der Presse vorab verkündeten Ausnahmen für Kaderathleten treffen für uns nicht zu, da dies nur für olympische oder paralympische Sportarten gilt. 

Also: Bleibt alle gesund, haltet Euch fit und freut euch gemeinsam mit uns auf die hoffentlich irgendwann wieder möglichen Turniere. Wir informieren kurzfristig, was mit den geplanten HATV-Veranstaltungen der nächsten Zeit passieren wird.

Die Landesverordnung von Schleswig-Holstein soll voraussichtlich erst am Samstag veröffentlicht werden, dann gibt es auch hier eine entsprechende Information für alle HATV-Paare und Vereine, deren Parkett im nördlichen Nachbarland steht.

 

Auszug Landesverordnung (hier der Link zur Verordnung)

§ 20 Vorübergehende Einschränkung des Sportbetriebs, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig. 

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