2-G-Regeln für Indoor-Sport ab Samstag/Montag

Für die HATV-Vereine gelten je nach Bundesland ab Samstag (Hamburg) oder Montag (Schleswig-Holstein) neue Regeln aufgrund der Corona-Pandemie. 

Der HSB informierte für Hamburg wie folgt: 

Der Senat hat ... beschlossen ab kommenden Sonnabend, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für  Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern und Fitness-Studios zu erlassen. D.h. es haben dann nur noch geimpfte und genese Sportler*innen zutritt.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen, diese dürfen auch ungeimpft an Indoorsportangeboten teilnehmen.  Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

In Schleswig-Holstein wurde heute ebenfalls 2-G beschlossen und soll ab Montag gelten. Hier gibt es allerdings noch keine neue Landesverordnung, folgende Informationen beruhen auf den Pressemitteilungen des Landes:

Künftig gelte in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten die sogenannte "2G-Regel", kündigte der Regierungschef an. Damit dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen die Räumlichkeiten betreten. Dies gilt auch bei der Sportausübung in Innenräumen sowie in Beherbergungsbetrieben und Reisebussen. 

Es gilt immer der Standort des Vereins, bzw. der Sportanlage.

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