Beim Solo-Tanzen tanzen einzelne Tänzerinnen oder Tänzer OHNE Partner die Latein- oder Standard-Tänze.
Ab Januar 2024 wird/ist eine Leistungssport-Schiene für Solotanzen im Deutschen Tanzsportverband (DTV) eingerichtet. Das bedeutet, dass Solo-Tanzen zukünftig fast genauso funktioniert wie das paarweise Turniertanzen.
Auf dieser Internetseite sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die sukzessive erweitert werden. Die Infos beziehen sich insbesondere auf die Tanzsportjugend, gelten aber häufig auch für Erwachsene.
Informationen zur Disziplin „Synchro Duo“ werden im Frühjahr 2024 in einem eigenen Abschnitt zusammengestellt.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt der neue TSO-Abschnitt F Teil III, der sich mit dem Solo-Tanzen beschäftigt. In diesem Abschnitt sind alle Regeln detailliert erklärt.
Altersgruppen
Die Altersgruppen entsprechen den Gruppierungen des Paartanzens: Kinder I/II – bis inklusive 11 Jahre, Junioren I – bis 13 Jahre, Junioren II – bis 15 Jahre, Jugend – bis 18 Jahre.
Es gibt eine zusätzliche Altersgruppe: U8 für Tänzer:innen unter acht Jahren.
Startklassen
Die niedrigste Startklasse und Startpunkt für Einsteiger:innen ist die D-Klasse. Darauf folgen die C-, B- und A-Klasse. Für Erwachsene gibt es auch die S-Klasse.
Nach einem vorgegebenen System mit sogenannten Punkten und Platzierungen steigen Tänzer:innen von Klasse zu Klasse auf. Abstiege gibt es nicht.
Tänze
Die Turniertänze entsprechen den Tänzen in den Leistungsklassen des Paartanzens.
Ab B-Klasse: Samba, Chacha, Rumba, Paso Doble, Jive (Latein) bzw. Langsamer Walzer, Tango, Wiener Walzer, Slowfox, Quickstep (Standard)
Breitensport oder Leistungssport
Die dargestellten Regeln und Informationen gelten für das Leistungssportangebot. Grundsätzlich können Vereine auch Breitensportwettbewerbe für Solo-Tanzen anbieten, die außerhalb dieser TSO-Regeln stattfinden können.
Ihre direkten Ansprechpartner sind die Trainer:innen in Ihrem Verein oder die Leute im Vorstand Ihres Vereins! Wenn die Vereins-Ansprechpartner nicht weiterwissen, beraten wir die Vereine. Leider können wir nicht alle Anfragen von interessierten Eltern direkt beantworten.
Wie kann mein Kind an den Turnieren teilnehmen?
Ihr Kind braucht eine DTV-ID und eine damit verbundene Jahreslizenz für den Turnierbetrieb im Deutschen Tanzsportverband. Die Registrierung dafür kann nur ihr Verein durchführen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Verein, in der Regel den Vereins-Sportwart.
Wo kann mein Kind erste Erfahrungen sammeln?
Grundsätzlich können Vereine auch Breitensportwettbewerbe anbieten, die einen einfachen Einstieg bieten, bevor in den Leistungssportbereich reingeschnuppert wird. Da Solo-Tanzen allerdings ganz neu ist, ist die D-Klasse für Einsteiger:innen sehr passend.
Wie/Wo finde ich die Solo-Turniere?
Da Solo-Tanzen eine sehr neue Disziplin ist, werden erst nach und nach Turniere von Vereinen angeboten. Die Vereine lernen derzeit auch noch hinzu und sammeln Erfahrungen mit den Solo-Turnieren. Die Turniere sind in der elektronischen Sportverwaltung (ESV) zu finden. Einen ESV-Zugang erhalten Sie, wenn ihr Kind eine DTV-ID erhalten hat (siehe oben).
Welche Kleidung brauchen die Tänzer:innen?
Im DTV gibt es eine Kleiderordnung, die insbesondere an Kinder- und Jugendschutzaspekte angepasst ist. Unpassende Kleidung, die gegen die Regeln verstößt, sorgt am Turniertag für Stress. Trainer sollten die Kleiderordnung allerdings kennen, sodass wir dringend empfehlen, das vorgesehene Outfit mit Ihren Trainern zu besprechen.
Wie funktioniert das mit den Bewertungen?
Im Tanzsport wird ein auf dem ersten Blick kompliziertes Wertungssystem verwendet. Einfach gesagt: In den ersten Runden wird eine vorgegebene Zahl an Tänzer:innen für die nächste Runde ausgewählt, indem Wertungsrichter positive Wertungen („Kreuze“) verteilen. Nach jeder Runde wird verkündet, welche Tänzer:innen in der nächsten Runde noch einmal tanzen. Sechs oder sieben Tänzer:innen erreichen die Endrunde („Finale“). Hier findet das sogenannte Majoritätssystem Anwendung.
Der HATV führt zusammen mit anderen Landesverbänden eine gemeinsame Landesmeisterschaft durch. Der Termin wird auf www.hatv.de bekannt gegeben. Zudem werden wir die Vereine über den Termin informieren, sodass auch Ihre Trainer den Termin kennen werden.
Im DTV gibt es eine Deutsche Meisterschaft für die höchste Leistungsklasse jeder Altersgruppe (Kinder C, Junioren I B, Junioren II B und Jugend A).
Wir sind neu im Turniergeschehen und ich verstehe etwas im Turnierablauf nicht!
Tanzturniere haben eine eigene Dynamik, die für Einsteiger:innen überraschend sein kann. Der Turnierleiter moderiert den Turnierablauf und gibt den Eltern und Tänzer:innen die wichtigsten Infos. Falls noch Fragen offen sind am Turniertag, dann können Ihnen entweder andere erfahrene Eltern helfen oder Sie fragen sich zum Beisitzer des Turniers durch. Weil der Turnierleiter sich um den Turnierablauf kümmern muss, kommt diese Person in der Regel nicht dazu, individuelle Fragen zu beantworten.
Solotanzen funktioniert in der ESV genauso wie Paartanzen. Auch die bekannte DTV-Jahreslizenz wurde 1:1 zum Solotanzen übertragen.
Startklassenzuordnung
Eine Tänzerin, die im Paartanzen die A-Klasse erreicht hatte, soll im Solo-Tanzen nicht in der D-Klasse starten. Daher geben die Regeln vor, dass die Startklassenzugehörigkeit vom Paar-Tanzen auf das Solo-Tanzen übertragen wird – und ebenso umgekehrt vom Solo-Tanzen auf das Paar-Tanzen, wenn mit einem Partner getanzt werden soll. Begründete Rückstufungsanträge funktionieren wird gewohnt.
Turnieranmeldung
Solo-Turniere können analog zu klassischen Paar-Turnieren im DTV angemeldet werden, also unter Angabe der Alters- und Leistungsklassen. Bei Unsicherheiten ist die DTV-Geschäftsstelle behilflich.
Solo-Turniere können selbstverständlich am gleichen Tag wie Paar-Turniere ausgerichtet werden. Es können eigenständige Turniertage angeboten werden – notwendig ist das allerdings nicht.
Die Solo-Disziplin ist neu. Daher wird es zu Beginn eher Tänzer:innen in den niedrigeren Startklassen (D/C) geben und kaum Tänzer:innen in den höheren Klassen – hier müssen sie ja erst ankommen. Sie können natürlich auch die höheren Startklassen anmelden, sollten allerdings in ihrer Zeitplanung berücksichtigen, dass diese Turniere zu Beginn häufig ausfallen könnten. Übrigens gibt es aber auch gleich zu Beginn hochklassige Solo-Tänzer:innen, da beim Wechsel vom Paartanz- in den Solo-Bereich die Startklasse erhalten bleibt (siehe oben).
Wertungsrichter:innen
Wertungsrichter:innen sollten nur freiwillig Solo-Turniere werten. Weil dieses Tanzen doch zunächst ungewöhnlich aussieht, sollten sie vorab wissen, was auf sie zukommt, damit alle Beteiligten einen schönen Turniertag haben. Die Paartanz-Lizenzen der Wertungsrichter:innen gelten selbstverständlich auch für das Solo-Tanzen im Rahmen der bekannten Startklassenzuordnungen.
Turnierleitungen
Der Turnierablauf im Solo-Tanzen ist vergleichbar zum Paar-Tanzen. Dennoch könnte es unsichere Momente geben und Regelverstöße sind natürlich zu vermeiden. Sollten Sie Bedarf an Turnierleiter:innen haben, die sich mit dem Solo-Tanzen auskennen, wenden Sie sich gern an den HATV. Wir stellen den Kontakt her.
Turnierprogramme
Können die Turnierprogramme mit Solo-Tanzen umgehen? Dazu können wir leider keine verbindliche Information geben, insbesondere da wir den jeweils aktuellen Entwicklungsstand nicht kennen. Bitte wenden Sie sich an den Programmanbieter.
Informationsangebote für Vereine, Trainer:innen und Wertungsrichter:innen
Der HATV möchte gern umfängliche Informationen an alle Beteiligten weitergeben. Diese Informationssammlung ist ein erster Schritt. Wir führen Informationsveranstaltungen und Schulungen durch. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch unsere ehrenamtlichen Kapazitäten begrenzt sind.
Sie können uns gern konkrete Fragen zusenden an die HATV-Geschäftsstelle. Wir versuchen, diese Fragen zeitnah zu klären oder Ihre Frage weiterzugeben.
Halten Sie bitte auch die Augen offen nach Fortbildungsangeboten des DTV und der Deutschen Tanzsportjugend („Kindertanzseminar“).
Tanzsportvereine für Kinder und Jugendliche in Hamburg
Diese Tanzsportvereine haben spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sowie natürlich auch für Erwachsene.
Informieren Sie sich auf den Internetseiten und vereinbaren Sie ein unverbindliches Probetraining!
1 Alster-Möwe Club in der SVP Hamburg www.alster-moewe-club.de Standard & Latein; auch Leistungssport
2 Club Céronne im ETV Hamburg www.ceronne.de Standard & Latein, tänzerische Früherziehung; auch Leistungssport
3 Club Saltatio Hamburg www.clubsaltatio.de Standard & Latein, tänzerische Früherziehung, Kindertanzen, Breakdance, Rollstuhltanzen; auch Leistungssport
4 Dance Connection Factory www.dcf-hamburg.de Jazz Modern Contemporary, tänzerische Früherziehung, Kindertanzen, Ballett; auch Leistungssport
5 GFG Steilshoop www.gfg-steilshoop.com Jazz Modern Contemporary, Ballett, Kindertanzen; auch Leistungssport
6 Hamburger Sport-Verein, Tanzsportabteilung www.tanzsport-hsv.de Standard & Latein; auch Leistungssport
Foto - Eigentum GfG(ein Bericht des 1.Vorsitzenden Günter Boldt der GFG Steilshoop e.V.)
Voll motiviert traf sich die Delegation der GFG Steilshoop 15 Tänzerinnen und ihre Trainerin Yyonne Ehrenfried-Jakobeit am Sonnabend, 11. Dezember 2021 morgens am Flughafen, um den Traum ihres jungen Lebens zu erleben. Teilnahme an einer Weltmeisterschaft im Tanzstil Modern/Contemporary in Warschau. Eine Steilshooper Formation auf einer Weltmeisterschaft! Das hat es noch nicht gegeben und entsprechend war auch die Resonanz in den letzten Wochen. Man hatte das Gefühl, ganz Steilshoop fieberte diesem Ereignis entgegen. Allerdings war vor der Teilnahme noch vieles zu klären. In vorderster Linie die Finanzen. Wie können wir der Formation die Teilnahme ermöglichen, wenn ca. Euro 10.000,00 finanziert werden müssen? Also Ärmel hochkrempeln und die Steilshooper Institutionen und die im Stadtteil sesshaften Firmen um Spenden bitten. Im Nachhinein kann festgestellt werden, dass das Konzept voll aufgegangen ist und die erforderliche Summe zusammenkam. Ich möchte die großen Geldgeber gerne benennen: so hat der Hamburger Tanzsportverband die gesamten Flugkosten übernommen. Alraune und Vonovia haben jeweils Euro 2.000,00, die Kirche (mit der die GFG in 2022 eine Kooperation eingehen wird) Euro 1.000,00. Eine weitere Spende über Euro 1.000,00 ist von einem GFG Mitglied eingegangen. Weitere „Kleinspender“ und die GFG haben die Summe abgerundet, so dass die Formation sich nur auf sich konzentrieren konnte.
Eine ganz große Welle der Sympathie macht diesen Erfolg möglich. Danke allen Spender und Sponsoren für diese wunderbare Aktion. Die Formationsmitglieder und der Vorstand der GFG bedanken sich ganz herzlich.
Nachdem die ersten Schwierigkeiten am Sonnabend überwunden waren (Stromausfall am Flughafen - 90 Minuten Stillstand), konnten die 16 Damen (leider mussten 5 Teammitglieder diese Reise aufgrund von Verletzungen, privater bzw. beruflicher Probleme absagen) mit einer Stunde Verspätung in die Luft Richtung Warschau abheben.
Über 2000 Tänzer*innen in den verschiedenen Disziplinen aus 18 Nationen haben ihre Teilnahme zu dieser WM gemeldet und unsere Topasen mittendrin. Der Wettkampf Modern/Contemporary stand für Montag auf dem Programm, so dass sie Zeit hatten, das Hotel und die Wettkampfstätte kennenzulernen. Am Sonntag wurden die deutschen Teilnehmer*innen kräftig unterstützt und Kraft für den Montag - den Tag aller Tage - getankt.
Dankenswerterweise gab es einen Livestream und somit konnten alle Interessierten diesen Tag und den Wettkampf der Topasen verfolgen. Insgesamt hatten wir am Montagabend (der Wettkampf zog sich bis 21 Uhr hin) über 200 Follower im Netz (PC, Smartphone etc), die sich diesen spannenden und hinreißenden Sport nicht entgehen lassen wollten. Insgesamt gemeldet waren 19 Formationen - später 17 (erlaubt 6 - 24 Personen), allerdings standen nach der Stellprobe nur noch 15 auf der Starterliste. Es ist mir nicht klar, warum - wahrscheinlich aus welchen Gründen auch immer disqualifiziert. In der ersten Runde startete Topas im letzten Drittel und zeigte eine tolle Leistung. Nichts war zu spüren von irgendwelcher/m Nervosität oder Lampenfieber. Allerdings war ich nicht vor Ort. Ich weiß aber aus langjähriger Erfahrung, was in den letzten Minuten in der Kabine abgeht. Hinzukommt dass das Team in den letzten zwei Jahren keine Wettkämpfe durchführen konnte und die neuen sehr jungen Damen praktisch vor eine völlig neue Situation gestellt waren. Es ist schon ein Unterschied, ob man auf dem Tag der offen Tür / dem Tag des Tanzens tanzt oder auf einer Weltmeisterschaft. Die Reaktionen im Netz waren überwältigend. Jetzt fieberten alle dem Ergebnis entgegen. Endlich - nach schier endlosen Minuten - konnten alle auf der Liste der im Semifinale tanzenden Teams den Namen „Topas“ lesen. Der Jubel war groß - sie durften ein zweites Mal tanzen - wow und eine Runde weiter. Allerdings war die nächste Runde schon das Finale, d.h. acht Mannschaften mussten ausscheiden. Sei’s drum - sie tanzten gefühlt so schön wie noch nie. Am Ende platzierten die sieben Wertungsrichter*innen aus sieben Nationen die Topasen auf den 13. Platz. Eine tolle Leistung - das erste Mal Teilnahme an einer WM und gleich den 13. Platz. Im Tanzsport ist es so wie in vielen anderen Sportarten: Man muss sich erst einen Namen ertanzen, um ganz vorne mitzumischen.
Wir, die Verantwortlichen der GFG, sind mega stolz auf unser Team. Mit dieser Platzierung hätten wir nicht im Traum gerechnet. Lieben Topasen, ihr habt euer Land, eure Stadt, euren Stadtteil würdig vertreten. Wir freuen uns auf die Turniere 2022, die u.a. auch in Hamburg stattfinden werden. Strahlend vor Freude durfte ich unser Team am Dienstagabend gegen 22.45 Uhr wieder am Flughafen begrüßen und meinen Dank ausdrücken.
Im Netz war die Freude ebenfalls groß, obwohl viele die Topasen weiter vorne gesehen haben. Aber letztlich gilt das Votum der Wertungsrichter*innen und der Slogan: Dabeisein ist alles!
JMC Turniere in Hamburg am 21./22. Mai 2022 und 11./12. Juni 2022 (Bundesliga, Regionalliga, Oberliga und Deutsche Meisterschaft der Kinderformationen)
Bernd Gienke studiert die Fragen der Teilnehmer, Foto SNReferat Steuerberater Bernd Gienke aus Lübeck zur Gemeinnützigkeit (Zusammenfassung, kein Anspruch auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit)
Vorstand: Der Gesamtvorstand ist in der Verantwortung. Er ist gesetzlicher Vertreter, und das bedeutet: nicht allein der Kassenwart ist für finanzielle Dinge verantwortlich. Alle haben ein persönliches Haftungsrisiko, wenn Dinge grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht so gut gelaufen sind.
Vereins-Satzungen werden bei Eintrag vom Finanzamt geprüft, dies sollte jeder Änderung neu passieren. Die Gemeinnützigkeit betrifft nur das Finanzamt und wird von diesem geprüft und ggf. aberkannt. Wenn ein Verein nicht mehr gemeinnützig ist, geht unter anderem das in dieser Zeit mit Staatshilfe erworbene Vermögen an den Staat. Außerdem hängen an der Gemeinnützigkeit hängen viele Dinge, wie z.B. auch städtische Hallennutzung kann u.U. daran gebunden sein.
Was ist der Gemeinnützigkeit abträglich? Z.B. darf einem selbstständigen Trainer kein Zuschuss zu Fortbildungen gezahlt werden (das ist ein Kriterium für einen Arbeitnehmer). Die Übernahme von Fortbildungskosten für Ehrenamtliche ist möglich, müsste aber eine “vertragliche“ Basis haben. Z.B. in der Satzung eine Formulierung wie „Förderung des Sports“
Probleme können aus dem nötigen Einreichen der MV entstehen - wenn z.B. die Kassenprüfer etwas beanstandet haben, dass der Gemeinnütigkeit abträglich wäre.
Im 3-Jahresrhytmus muss der Verein seine Steuererklärung abgeben.
Themen aus der Zuhörerschaft: Kann man neue Angebote wie Yoga im Tanzsportverein anbieten? Es muss geklärt werden: Ist das Sport, ist das durch den Vereinszweck abgedeckt? (Wenn rein Tanzsport gefördert werden soll, vermutlich nicht) – dann sollte man eine Anfrage ans Finanzamt richten und ggf. eine Satzungsergänzung vornehmen. Insgesamt sollte bei Satzungsänderungen oder hinsichtlich der Gemeinnützigkeit strittigen Fragen im Zweifel das Finanzamt angefragt werden, um spätere Probleme zu verhindern.
Thema Fristen - wann und wie lange ist eine Gemeinnützigkeit ggf. weg? „Das ist auch ein bisschen arabischer Markt bei dem man über die Gemeinnützigkeit verhandeln muss“ – wenn in der Steuererklärung etwas aufgefallen ist und es dann darum geht, wird die Gemeinnützigkeit dauerhaft oder nur für einen bestimmten Zeitraum (evtl. nur z.B. für ein Jahr) aberkannt. Das ist dann oft Verhandlungssache. Z.B. hat man sich z.B. bei einer Satzungsänderung falsch verstanden, unglücklich ausgedrückt,… das muss dann mit dem Finanzamt geklärt und besprochen werden.
Thema Rücklagen: Wenn Gelder vorhanden sind, sollte man immer mit den Rücklagen arbeiten, weil Vereinsmittel zeitnah zu verwenden sind. Wenn die Einnahmen unter 45.000 Euro sind = Kleinverein und keine zeitnahe Verwendung nötig. Rücklagen kann man ohne weiteres bilden.
Vereine haben ideelle Tätigkeiten, vermögensverwaltende Tätigkeiten und steuerliche Zweckbetriebe („Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) wie Turniere und gewerbliche Betätigung (Trainingsanzüge verkaufen – bis 22.500 € Umsatzsteuerbefreit).
Ist Vermietung problematisch? Raumvermietungen müssen nicht extra in der Satzung geregelt werden. Im ideellen Bereich müssen Leistungen allen zur Verfügung gestellt werden, eine Vermietung ist dann ein Leistungsaustausch außerhalb des ideellen Bereiches. Z.B. müssen Fremdpaare zwingend Saalmiete zahlen, da sie sonst eine unentgeltliche Leistung bekommen. Auch die Trainer, die auf eigene Kosten Einzelstunden anbieten, müssten Saalmiete zahlen (es müsste sichtbar sein, dass hier Leistung und Gegenleistung erfolgt, da die Trainer in diesem Fall nicht für den Verein tätig sind).
Geschenke: „In unserem Verein gibt es grundsätzlich keine Goodies oder Geschenke“ – stattdessen werden Aufwandsentschädigungen an die Vorstandsmitglieder gezahlt, und solche Dinge werden aus diesen Aufwendungen gezahlt, z.B. Blumen oder ähnliches. Das Problem ist, dass Vereine nichts verschenken dürfen! Weil die derzeitige Praxis, dass solche Geschenke wie im Wirtschaftsleben anerkannt werden, jederzeit gekippt werden könnte, sollten Vereine sich anders absichern. Denn es gilt: „Alle Außenstehenden/Nichtmitglieder dürfen nicht einen Cent geschenkt bekommen.“
Die Folge: Während Corona hätten Vereine den Trainern auf keinen Fall Honorare ohne Leistung zahlen dürfen! Das hätte die Gemeinnützigkeit gekostet. Und hätte vermutlich auch aus dem Auftragnehmer einen Arbeitnehmer gemacht mit allen finanziellen Konsequenzen (Sozialabgaben etc.). Auch die Beiträge sind laut Satzung weiter geschuldet. „Ich muss auch in Corona ganz normal die Regeln einhalten."
„Wichtigste Ehrenamtler sind die Rechnungsprüfer“. Müssen auch überprüfen, dass das Geld satzungsmäßig verwendet wird. Z.B. "Hat der Verein einen gültigen Vertrag mit dem Trainer, der Auszahlung der Gelder gemäß Satzung rechtfertigt?" Das kann auch Probleme für den Vorstand rechtzeitig aufdecken – möglichst bevor es in einen Bericht geht.
Die Breaking Hamburg Squad ist der Hamburger Landeskader. Hier tanzen die besten B-Girls und B-Boys der Hansestadt und werden speziell gefördert. Der Landeskader trainiert zweimal monatlich. Die Tänzer*innen wurden für ein Jahr in die Landesauswahl berufen und ihr Leistungsstand wird engmaschig beobachtet. Ziel ist die Leistungssteigerung der Tänzer*innen in allen Teilbereichen des Breaking, sodass sie Chancen auf die Aufnahme in den Bundeskader und eine Teilnahme an den Olympischen Spielen haben.
Die Kadertrainer sind Jango PND Jackson und Chris Rock Jackson. Sie geben im Wechsel ihr Wissen und ihre Leidenschaft an den Landeskader weiter.
Zur Aufnahme in den Landeskader wird (mindestens) jährlich eine Sichtung durchgeführt. Interessierte B-Girls und B-Boys wenden sich bitte für weitere Informationen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
In vielen Hamburger Tanzsportvereinen werden derzeit Breaking-Gruppen aufgebaut. Wir helfen gern bei der Vereinssuche! Bitte schreiben Sie eine Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Tanzen für Kinder und Jugendliche, ganz ohne Leistungsdruck in verschiedenen Tanzstilen, ist ein wunderbares Hobby, dass bereits mit wenigen Lebensjahren begonnen werden kann. Tänzerische Früherziehung, kreatives Kindertanzen, Standard- und Lateintanzen, Videoclip-Tanzen, Hiphop und Breakdance, Jazz-, Modern- und Contemporary-Dance, Ballett und vieles mehr bieten die Hamburger Tanzsportvereine an. Ihr Kind findet im Tanzen ein Hobby, das bereichernd ist und bis ins hohe Alter ausgeübt werden kann. Tanzen fördert viele Aspekte in der kindlichen und jugendlichen Entwicklung (nach E.M. Wanke, 2011, „Tanzsportmedizin“):
Verbesserung der Koordination und Reaktionsfähigkeit
Training der Kommunikation mit Gleichaltrigen und Unterrichtenden
Verbesserung der körperlichen Ausdauer
Training der Beweglichkeit von Gelenken
Entwicklung kreativer Fähigkeiten
Entwicklung von musikalischen Fähigkeiten
Deutsches Tanzsportabzeichen / Tanzsternchen Kinder und Jugendliche (sowie Erwachsene) können das Breitensportabzeichen „Deutsches Tanzsportabzeichen“ (DTSA) und das „Tanzsternchen“ ertanzen. Das DTSA zählt zu den Sportabzeichen des DOSB und ist von vielen Krankenkassen als Bonusleistung anerkannt. Es kann in allen Tanzstilen abgelegt werden, also in Kindertanz, Standard- oder Lateintänzen, Hiphop usw. Als Einstieg kann das DTSA in Bronze erworben werden. Dafür müssen drei Tänze in Takt und Technik vor einem Prüfer vorgetanzt werden – in einer Gruppe oder mit Tanzpartner:in. Wer das DTSA in Silber (ein Jahr später) ertanzen möchte, benötigt dafür vier Tänze, für das DTSA in Gold fünf. Bei den Tänzen kann es sich um Latein-, Standard- oder auch andere Tänze handeln. Auch ein Mix aus Tänzen ist möglich. Hier die Informationen zum DTSA im Überblick:
Für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren
Alle Tänze können als Paartanz (auch gleichgeschlechtlich) oder Gruppentanz gezeigt werden.
DTSA in Bronze: Erste Abnahme, 3 Tänze mit jeweils 4 Figuren
DTSA in Silber: Besitz des Abzeichens in Bronze, 4 Tänze mit jeweils 6 Figuren
DTSA in Gold: Besitz des Abzeichens in Silber, 5 Tänze mit jeweils 8 Figuren
jeweils 1,5-2 Minuten pro Tanz
Bewertet wird: Wird im Takt und Rhythmus der Musik getanzt? Hat er:sie eine gute Balance? Sind die Bewegungsabläufe richtig ausgeführt?
Hier die Informationen zum Tanzsternchen im Überblick:
Das Tanzsternchen ist für die besonders jungen Tänzer:innen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
kleines Tanzsternchen: mindestens zwei Tänze
großes Tanzsternchen: Besitz des kleinen Tanzsternchen, mindestens 3 Tänze
Alle Tänze können als Paartanz (auch gleichgeschlechtlich) oder Gruppentanz gezeigt werden.
Für eine DTSA-Abnahme fragen Sie am besten bei Ihrem Tanzsportverein nach oder kontaktieren Sie unsere Ansprechpersonen.
Breitensport-Wettbewerbe Breitensport-Wettbewerbe in den Standard- und Lateintänzen werden in Hamburg von verschiedenen Tanzsportvereinen ausgerichtet. Sie bieten einen guten Einstieg in den wettbewerbsorientierten Tanzsport. Hier werden allerdings keine Tanzturnier-Outfits benötigt. Bei Interesse an der Teilnahme kontaktieren Sie gern Ihre Vereinstrainer:innen oder unsere Ansprechpersonen. Wir nennen Ihnen gern die nächsten Termine! Als Pilotprojekt hat der Deutsche Tanzsportverband Solo- und Synchro-Duo-Wettbewerbe in den Standard- und Lateintänzen eingeführt. Dadurch sollen insbesondere Mädchen auch allein an Wettbewerben teilnehmen können (Solo-Wettbewerbe) oder mit einer Freundin, die beide möglichst synchron die Damenschritte tanzen (Synchro-Duo). Informationen dazu sind auf der Internetseite des DTV zusammengestellt.
Unterstützung für Vereine Wir unterstützen Sie gern als Berater:innen bei der Durchführung von Breitensport-Wettbewerben. Die Richtlinien für die Durchführung sowie das Anmeldeformular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ansprechpersonen und weitere Informationen Für weitere Informationen zum Breitensport für Kinder und Jugendliche kontaktieren Sie bitte die passende Ansprechperson.
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Die Hamburger Tanzsportjugend (HTSJ) berät gern Hamburger Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen oder Jahrgangskoordinatoren, die Tanzen in den Schulunterricht aufnehmen wollen. Wir unterstützen gern bei inhaltlicher Gestaltung (z.B. Auswahl der Tanzstile) oder bei der Kontaktaufnahme mit Tanzsportvereinen in Schulumgebung.
Bitte kontaktieren Sie für Ihre Anliegen den Landesjugendwart Dr. Tobias Brügmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder die Schulsportbeauftragte Roswitha Biersch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir helfen Ihnen gern weiter!
Vernetzung mit Breitensport
Tanzpaare, auch gleichgeschlechtlich, die die Gesellschaftstänze im Schulunterricht gelernt haben, können an den Breitensportwettbewerben des Deutschen Tanzsportverbands (DTV) teilnehmen. Das ist eine ideale Gelegenheit das Gelernte vor Publikum (darunter natürlich ggf. die eigenen Eltern) und fachkundigen Wertungsrichter/innen zu präsentieren.
Deutsches Tanzsportabzeichen (DTSA)
Innerhalb des Schulunterrichts können sogenannte DTSA-Abnahmen durchgeführt werden. Dabei tanzen die Kinder ihr Gelerntes in den Schulräumlichkeiten einer Prüferin oder einem Prüfer vor und erhalten bei Bestehen dieser Prüfung eine Urkunde und das DTSA als Anstecker.
Für Details zu den Rahmenbedingungen und Prüfungskriterien beachten Sie bitte die Informationen auf unserer Breitensportseite.
Die HTSJ unterstützt die DTSA-Abnahmen von Schulen, indem wir die Kosten für Urkunden und Abzeichen übernehmen. Die Schulen bezahlen lediglich die pauschale Aufwandsentschädigung für die Prüferin oder den Prüfer (20 Euro).
Auszeichnung "Tanzsportbetonte Schule"
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) verleiht jährlich das Prädikat "Tanzsportbetonte Schule", mit dem Schulen einen interessanten Fokus in der Öffentlichkeitsarbeit setzen können. In einigen Fällen ist die Verleihung des Prädikats neben dem Titel und Urkunde auch mit einer finanziellen Förderung verbunden.
Hier finden Sie hierzu weitere Informationen. Wir von der Hamburger Tanzsportjugend beraten Sie gern.
Prädikate
Der DTV schreibt die Vergabe der Prädikate "Schulsportbetonter Verein", "Tanzbetonte Schule" und "Tanzbetonter Kindergarten" aus.
Alle Vergaberichtlinien sowie die geforderten Informationen und Ausschreibungen sind auf www.tanzsport.de zu finden. Rückfragen beantwortet die HATV-Schulsportbeauftragte Roswitha Biersch (schulsport[at]hatv[dot]de).
Die Hamburger Tanzsportjugend (HTSJ) unterstützt HTSJ Paare. Die Fördermittel sind ein Zuschuss zur Finanzierung von Privatstunden und sollen die Paare motivieren, sich regelmäßig im Wettkampf zu messen. Die Förderung erfolgt nur, solange der HTSJ entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel ist die Teilnahme an den von HTSJ / HATV angebotenen Schulungen. Kader, sowie die Kombischulung Ende des Jahres sind Pfllichtveranstaltungen. Finanziell gefördert werden unabhängig vom Kader alle HTSJ Paare ab B-Klasse. Doppelstarts in der Hauptklasse werden nicht gefördert.
Zur Beachtung
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich nach einreichen der Abrechnungsbögen.
Einreichung der Abrechnungsbögen nach Ende des Quartals bis zum 5. des Folgemonats. Im 4. Quartal muss die Abrechnung bis zum 20. Dezember vorliegen.
Sollte der Abrechnungsbogen nicht termingerecht eingereicht werden, entfällt die Auszahlung.
Trennt sich ein Paar, oder verlässt es den Landesverband, werden auch rückwirkend keine Auszahlungen mehr vorgenommen.
Rückfragen werden gern vom Landesjugendwart Dr. Tobias Brügmann oder Stellvertreterin Anne-Marie Meyer beantwortet.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0175-4524165
E-Mail: anne-marie.meyer[at]hatv-jugend[dot]de
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Supports HTML captions
Swipe navigation on mobile devices
Built with HTML5, CSS3, PHP 5.3+ and the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Slideshow Screen Example
This is an image slideshow with the famous Ken Burns effect.
Slideshow Default Example
This is an image slideshow with eye-catching transition effects.
Showcase Box Example
This a content showcase using all the features from the Slideset widget as a navigation. Any kind of HTML content can be used inside the navigation.
This is a slideshow with a tabbed navigation bar. Tabs can be aligned to the left, right and center.
List Example
This is a slideshow with a vertical tabbed list as a navigation.
Foto snow
How To Use
The Widgetkit Slideshow takes full advantage of the very user-friendly Widgetkit administration user interface. It has never been easier to create and manage all the slideshows and their different slides in one place. After you created a slideshow you can load it anywhere in your theme using shortcodes or the universal Widgetkit Joomla module or WordPress widget.
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Load Widgets In A Lightbox
Use #wk-ID to load widgets like slideshows or galleries in a lightbox. For example: Widgetkit Slideshow
Use the HTML5 custom data attribute data-lightbox to activate the lightbox. You can set various lightbox parameters to the data attribute. For example:
The Widgetkit Gallery provides a smart and automated way to publish images on your website. You only need to select the image folders and the whole gallery is generated automatically.
Features
Fully responsive including all effects
Folder based image selection
Supports multiple image folders
Automatic thumbnail creation
Supports image captions and custom links
Uses the Widgetkit Spotlight and Lightbox
Built with HTML5, CSS3, PHP 5.2+ and the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Showcase Box Example
This is an image showcase with eye-catching transition effects and a thumbnail navigation.
Image Wall Example
This is an image wall with zoom effect, no margins and squared corners using the lightbox.
Polaroid Example
This is an image wall with scattered polaroid pictures using the lightbox.
Slider Example 1
This is an image slider where the image centers automatically during the effect. It also features a spotlight caption and the lightbox.
Slider Example 2
This is an image slider where the image stays left during the effect.
Slideshow Screen Example
This is an image gallery using the nice swipe effect from the slideshow widget.
Hiphop
Slideshow Default Example
This is an image gallery using all the features from the slideshow widget.
Showcase Example
This is a simple image showcase mashing up all the features from the slideshow and slideset widget.
Foto: Gero von Kitzing
Slideshow Inside Example
This is a very basic slideshow which uses preview thumbnails inside the image as a navigation.
Spotlight Example
This is an image wall with some margins and rounded corners using the spotlight and lightbox.
Slideset Example
This is an image gallery using all the features from the slideset widget.
Banner Lehre
How To Use
The Widgetkit Gallery comes with a user-friendly administration user interface which let's you create new galleries with just a few clicks. The integrated directory browser let's you easily add or remove source directories of your images. All galleries can be loaded anywhere in your theme using shortcodes or the universal Widgetkit Joomla module or WordPress widget.
The Widgetkit Accordion enables you to display a set of items in a compact space. When clicking on each item's header, it expands or collapses its content section.
Features
Clean and very lightweight code
Responsive design to fit all device resolutions
Smooth transitions on content section toggle
Option to automatically match the height of varying content
Option to auto collapse or allow multiple opened items
Built with HTML5, CSS3, PHP 5.3+ and the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Example
How To Use
The Widgetkit Accordion lets you easily create and manage all the accordion's contents through the user-friendly Widgetkit administration interface. After you have created an accordion, you can load it anywhere on your website using shortcodes or the universal Widgetkit Joomla module or WordPress widget.
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17/02/20
Pen & Paper // Los Angeles, CA
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17/03/05
Meet DGW // Austin, TX
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17/06/20
Digital Day // Atlanta, GA
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17/08/09
Social World 17 // New York, NY
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17/10/15
Typo Festival // Los Angeles, CA
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17/12/27
Grand BDG // New Orleans, LA
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27. Februar: Online-Netzwerktreffen Tanzen in der Schule Hinweis: nur für Lehrer an Hamburger Schulen
10. März: HTSJ-Delegiertenversammlung Uhrzeit und Veranstaltungsort lt. offizieller Einladung
11. April: Online-Infoveranstaltung - Kinder- und Jugendschutz im Verein 19:00-20:00 Uhr, Anmeldelink: https://forms.gle/DDKUqNbWMdxBKAD66 Zielgruppe: Vereinsfunktionäre von HATV-Vereinen
28. April: Hiphop-Workshop in Glinde Breitensport-Workshop für Kinder und Jugendliche
Die HTSJ schreibt für 2025 die Vergabe von zwei Auszeichnungen aus:
A) Jugend-Wachstumspreis
Prämiert wird der HATV-Mitgliedsverein bzw. die Tanzsportabteilung im HATV, der/die im abgelaufenen Kalenderjahr den größten prozentualen Zuwachs der Mitgliederzahl unter 18 Jahren aufwies. Gleichzeitig muss der Verein bzw. die Abteilung mindestens 25 Mitglieder unter 18 Jahren im Vorjahr gemeldet haben. Als Datengrundlage wird die Mitgliedermeldung in der ESV herangezogen.
Der ausgezeichnete Verein erhält einen Pokal/Aufsteller/Plakette sowie eine Förderung in Höhe von 200,00 Euro für die Jugendarbeit im Verein/in der Tanzsportabteilung. Die Plakette soll bei einem öffentlichkeitswirksamen Anlass nach Absprache überreicht werden.
B) Innovationsstern der Hamburger Tanzsportjugend
Prämiert wird der HATV-Mitgliedsverein bzw. die Tanzsportabteilung, der/die im abgelaufenen Kalenderjahr eine besondere Innovation in der Jugendarbeit umgesetzt hat. Der Innovationspreis wird nur bei auszeichnungswürdigen Innovationen vergeben. Die Innovation kann beispielsweise in einem der folgenden Bereiche liegen, immer mit Jugendbezug zu verstehen: Mitgliederwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit, spezielle Zielgruppe, spezielles Tanzangebot, überfachliches Angebot, soziales/pädagogisches Engagement u.a. Über die Vergabe wird anhand einer formlosen Beschreibung der Innovation entschieden. Die Beschreibung ist bis zum 15. Januar 2025 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken. Über die Vergabe entscheidet der Landesjugendwart, die stellvertretende Landesjugendwartin, HATV-Pressesprecherin und HATV-Sportwartin gemeinsam.
Der ausgezeichnete Verein erhält einen Pokal/Aufsteller/Plakette sowie eine Förderung in Höhe von 200,00 Euro für die Jugendarbeit im Verein/in der Tanzsportabteilung. Die Plakette soll bei einem öffentlichkeitswirksamen Anlass nach Absprache überreicht werden.
Kontaktperson für Rückfragen: Landesjugendwart, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Stand: 09.03.2024
Es muss wohl im März 2021 gewesen sein: Mein Handy zeigte mir piepsend die Ankunft einer Mail an, die ich öffnete und feststellte, dass es sich um den monatlichen Newsletter von Thomas und Tanja Fürmeyer handelte. Hastig überflog ich die Infos und hielt plötzlich inne .... „Wertungsrichter C Ausbildung im HATV ohne Altersbegrenzung“ stand da zu lesen. „OHNE ALTERSBEGRENZUNG“? Das war ja kaum zu glauben! Seit Jahren war ich an einer Wertungsrichterausbildung interessiert, kam aber nie zum Zuge, weil man mit 60+ Jahren zwar noch voll berufstätig sein darf, aber für die Ausbildung zum Wertungsrichter zu alt war.
Ich wusste sofort, dass ich mir diese Chance nicht entgehen lassen wollte. Ich besorgte mir die Prüfungs- und Ausbildungsordnung für Wertungsrichter C und meldete mich nach Studium derselben beim HATV zur Schulung an.
Die Ausbildung begann mit einem Vorbereitungsworkshop Standard, von Tanja und Thomas Fürmeyer konzentriert, aber auch locker und unterhaltsam geleitet. Als aktiver Standard-Turniertänzer konnte ich dem Workshop problemlos folgen. Das änderte sich allerdings schlagartig im nächsten Workshop Latein eine Woche später. Die meisten der vorgestellten Figuren waren mir, der zugegebenermaßen Latein nur im Hobbykurs, geschweige denn turniermäßig getanzt hatte, unbekannt. Als sich herausstellte, dass in den Pflichttänzen jeweils eine prüfungsrelevante Choreografie einstudiert werden musste, war mir schon mulmig im Magen. Der Kursleiter David Jühlke hat es jedoch verstanden, den Kurs ruhig, einfühlsam und verständnisvoll gegenüber den „Nicht-Spezialisten“ zu gestalten, sodass fast alle TeilnehmerInnen entschieden, nicht aufzugeben, sondern die Ausbildung fortsetzten. Die von ihm zur Verfügung gestellten schriftlichen Tanzchoreos und auch seine Videos waren sehr klar und übersichtlich und stellten für meine theoretische und praktische Prüfungsvorbereitung eine unentbehrliche Hilfe dar. Das lässt sich auch über den fachlichen Kurs Standard von Thomas Fürmeyer sagen, der mir aufgrund der präzisen Darstellung der Choreografien, gewürzt mit Humor und Augenzwinkern, ein Genuss war. Seine tollen Tanzvideos begleiteten mich ständig beim Einstudieren der Tanzfolgen.
Für den Bereich Sportorganisation - Sportverwaltung war Birgit Blaschke zuständig. Ihre Darstellungen waren klar strukturiert und verständlich. Alle TeilnehmerInnen wurden mit ausreichend schriftlichen Material versorgt. Der Aktenordner begann sich zu füllen.... Nun zu Oliver Kästle; für mich die Kompetenz in Person. Seine Ausführungen zur Sportpsychologie, zur Biologie und Sportmedizin, zur Trainings- und Bewegungslehre, zur Musik und schließlich zur Wertungstechnik waren sehr informativ und klar an der künftigen Wertungsrichtertätigkeit orientiert. Beeindruckend waren auch seine tänzerischen Einlagen, beispielsweise die Chasses im Jive sowohl im punktierten Rhythmus als auch im Swing Rhythmus, oder die Demonstration des Unterschieds zwischen Setteln und Melting.
Der einzige Nachteil daran war, dass mittlerweile ein zweiter Aktenordner für die Prüfungsvorbereitung voll war
Die von HATV-Lehrwartin Tanja Fürmeyer geleitete Probewertungen war sehr gut organisiert. Ihre Anweisungen hinsichtlich unserer Aufgaben und Auftreten als künftige WertungsrichterInnen waren eindeutig und vor allem konsequent. Die sachorientierte Auswertung unserer Wertungen überzeugte mich. Die Abschlussprüfung war fair gestaltet. Die Prüfungsaufgaben waren an den vorgegebenen Anforderungen orientiert. Alle Prüfer versuchten, die Prüfung stressfrei zu gestalten. Mein ganz besonderer Dank gilt der Lehrwartin des HATV. Sie hat es verstanden, die Gruppe durch das Labyrinth der Lerninhalte, der Unterrichtstermine und der Corona-Regeln zu schleusen.
Breaking, auch bekannt als B-Boying und B-Girling, ist ein urbaner Tanzstil, der Mitte der 1970er Jahre seinen Ursprung im New Yorker Wohnviertel Bronx nahm. Die ersten Wegbereiter der Sportart waren afroamerikanische und puerto-ricanische Jugendliche. In den letzten 40 Jahren hat sich Breaking zu einer international anerkannten Kunstform mit Elementen aus urbanen Tanzarten und außergewöhnlicher Athletik weiterentwickelt. Breaking auf Wettbewerbsebene: Ein kurzer Abriss über die Geschichte Breaking entwickelte sich aus vielen verschiedenen Tänzen und anderen Bewegungsformen, welche die Jugend New Yorks in den Jahren vor 1970 beeinflussten. In den ersten Jahren fand Breaking ausschließlich auf Parties, in Clubs oder auf der Straße statt. Trainiert wurde zuhause, in Gängen von Gebäuden oder in öffentlichen Bürgerzentren. Während dieser Zeit gab es kaum organisierte Turniere mit einem strukturierten Wertungssystem.
Zu Beginn der 1980er Jahre gewann Breaking in den USA die Aufmerksamkeit der Medien. Die Sportart wurde zunehmend bekannter und verbreitete sich nicht nur dort rasend schnell, sondern auch weltweit. Viele auf Breaking fokussierte Filme wurden in dieser Zeit veröffentlicht. Bis Mitte der 1980er Jahre weitete sich Breaking zu einem globalen Phänomen mit überwältigender Medienpräsenz aus.
Nach einem rapiden Rückgang der Sportart gegen Ende der 1980er Jahre versuchte eine kleine Gruppe Breaker*innen die kulturelle Relevanz der Kunst- und Sportform zu erhalten. Viele verschiedene Aktivitäten und Kooperationen mit Tanztheatern wurden eingeleitet. Zudem entwickelte sich ein Event, das Breaking-Turnieren mit Wertungssystem den Weg ebnete.
Im Jahr 1990 wurde zum ersten Mal das internationale Battle of the Year organisiert. Breaking Crews, die ihr Heimatland repräsentierten, traten gegeneinander an und wurden von einer internationalen Topgruppe von Wertungsrichtern beurteilt. Zum ersten Mal gab es eine große Veranstaltung mit einem externen Wertungsgericht, dessen Mitglieder nicht auch selbst an den Turnieren teilnahmen.
Heute ist das Battle of the Year die größte Breaking-Veranstaltung weltweit, zu dem Qualifikationsturniere auf allen Kontinenten gehören. Durch die Einführung eines Wertungsgerichts wurde das Interesse an Breaking erneut geweckt und die Anzahl der Turniere stieg rapide an. Heute zählen neben dem Battle of the Year und diversen Freestyle Sessions unter anderem folgende Veranstaltungen zu den internationalen Top-Turnieren: The Notoriuous IBE (Niederlande), Outbreak Europe (Slowakei), The Red Bull BC One Championships (Global), The UK B-Boy Championships (UK), The Silverback Open (USA) und BIS (China). Breaking hat sich zu einer weltweiten Kunstform mit anspruchsvollen Sportelementen entwickelt. Dies führte 2016 dazu, dass das IOC entschied, Breaking in das Programm der Olympischen Jugendspiele in Buenos Aires 2018 aufzunehmen
Anmeldung Lizenzerwerb (bitte einmal herunterladen oder mit Adobe Reader öffnen, ausfüllen und zurückschicken). Das Formular braucht einen Stempel des Heimvereins, bitte stempeln lassen und per Post oder eingescannt per Mail schicken.
Anmeldung Lizenzerhalt (bitte einmal herunterladen oder mit Adobe Reader öffnen, ausfüllen und zurückschicken).
Bitte unterstützen Sie uns bei der Abwicklung der Schulungen, indem Sie uns Ihre Anmeldungen digital zusenden und die Bezahlung per Überweisung vornehmen. Vielen Dank.
Auf dieser Seite berichten wir über neue Angebote aus den Vereinen. Neue Tanzgruppen, Workshops oder Trainingsangebote bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Verband. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für das Präsidium des HATV. Eine Nutzung der Internetseiten des HATV ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Verbands über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für unseren Verband geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Verband die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Unseren Präsidium hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
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Die Datenschutzerklärung des HATV beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
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d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Hamburger Tanzsportverband e.V., Präsidium
Waldring 49
24641 Sieverhütten
Deutschland
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Website: www.hatv.de
Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite des HATV erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
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Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite des HATV enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Verband sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei des HATV gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des HATV wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten vom HATV öffentlich gemacht und ist unser Verband als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft unser Verband unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter des HATV wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die beim HATV gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des HATV wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des HATV wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Unser Verband verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet unser Verband personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem HATV der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird unser Verband die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die beim HATV zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter des HATV oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft unseren Verband angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Verbands Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.
Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder Verbandsbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.
Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.
Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.
Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.
Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.
Betreibergesellschaft von YouTube ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Die YouTube, LLC ist einer Tochtergesellschaft der Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.
YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.
Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Verband als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Verband einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Verbands oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verband mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusster Verband verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Kinder- und Jugendschutz, insbesondere die Prävention sexualisierter Gewalt (PSG), ist ein wichtiges Anliegen für die Hamburger Tanzsportjugend (HTSJ) und den Hamburger Tanzsportverband (HATV).
Jugendschutz im HATV Folgende Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz haben wir im HATV bereits umgesetzt:
Alle Ehrenamtlichen des HATV-Präsidiums und des Jugendausschusses haben den DTV-Ehrenkodex unterschrieben.
Alle Ehrenamtlichen des HATV-Präsidiums und des Jugendausschusses haben ein erweitertes Führungszeugnis mit keinen relevanten Einträgen vorgelegt.
Der HATV hat den Jugendschutz in seiner Satzung aufgenommen: „Der HATV verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“ (§ 3 Abs. 3 der HATV-Satzung)
Die HTSJ hat den Jugendschutz in der Jugendordnung aufgenommen: „Die HTSJ engagiert sich für den Kinder- und Jugendschutz und wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt im Sport.“ (§ 3 Abs. 4 der Jugendordnung)
Im HATV wurde eine PSG-Ansprechperson qualifiziert und benannt. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung und werden bis zum Jahreswechsel 2022/23 veröffentlicht und/oder umgesetzt. Damit erfüllen wir die Ansprüche des DOSB als Sportdachverband.
PSG-Ansprechperson Im HATV ist Janett Stier die Ansprechpartnerin für Anliegen der Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt. Sie ist Ansprechpartnerin für betroffene Personen und behandelt alle Kontaktaufnahmen vertraulich. Auch für Vereine, Trainer:innen oder Ehrenamtliche ist Janett Stier Ansprechpartnerin und leistet Hilfestellung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendschutz in Hamburger Tanzsportvereinen oder kann weitere, auch hauptamtliche Organisationen und Ansprechpersonen nennen.
DTV-Jugendschutzprädikat Kinder- und Jugendschutz wird im Deutschen Tanzsportverband (DTV) großgeschrieben. Mit dem Jugendschutzprädikat zeichnet der DTV engagierte Vereine aus, die sich besonders und in vorbildlicher Weise um den Kinder- und Jugendschutz verdient gemacht haben. Das Prädikat wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verliehen. Die verliehene Plakette signalisiert Vereinsmitgliedern sowie Außenstehenden, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz in diesem Verein sowohl ernst genommen als auch aktiv nachgegangen wird. Das Prädikat kann das Engagement des Vereins in die Öffentlichkeit tragen und somit für Werbezwecke genutzt werden. Informationen zu den Auswahlkriterien und der Bewerbung erhalten Sie auf der Informationsseite des DTV.
Die Hamburger Tanzsportjugend (HTSJ) unterstützt im Rahmen eines Pilotprojekts Tanzsportvereine des HATV in der Einrichtung neuer Tanzsportgruppen für Kinder und jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahren). Die Fördermittel der HTSJ sollen als Anschubfinanzierung dienen und das finanzielle Risiko von HATV-Vereinen reduzieren.
Alle Regelungen und der Antrag auf die Fördermittel sind hier (PDF Fördermittel und Antrag) zu finden. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein Pilotprojekt.
Rückfragen werden gern vom Landesjugendwart Dr. Tobias Brügmann oder Stellvertreterin Anne-Marie Meyer beantwortet.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0175-4524165
E-Mail: anne-marie.meyer[at]hatv-jugend[dot]de
Die beste Erreichbarkeit der berufstätigen HTSJ-Ehrenamtler_innen ist per E-Mail gewährleistet. Wir rufen Sie gern zurück!
Die Hamburger Tanzsportjugend (HTSJ) unterstützt junge JMC-Tänzer:innen bei Solo- und Duo-Turnieren des DTV, indem ein Trainingskostenzuschuss in Höhe von 40,00 Euro ausgezahlt wird.
Die nationalen Meisterschaften (Deutsche Meisterschaft) werden mit einem Trainingskostenzuschuss in Höhe von 80,00 Euro gefördert.
Die Detailregelungen sind den Förderrichtlinien im Downloadbereich zu entnehmen.
Rückfragen an den Landesjugendwart per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Erneuter Wechsel an der Spitze der 2.BL - großes Turnierwochenende JMC in Wandsbek.
Am Wochenende des 13./14. April richtete die GFG Steilshoop in der Sporthalle Wandsbek ein großes Turnierevent mit vier Ligen und insgesamt 38 Formationen aus.
Nach der Premiere im Vorjahr wurden 2024 wieder 13 WDSF-Weltranglistenturniere beim Berlin Dance Festival in der Max-Schmeling-Halle ausgetragen. Gleichzeitig wurden diese als DTV-Ranglistenturniere gewertet. Entsprechend hochkarätig waren die Startfelder. Dies schreckte unsere Paare jedoch nicht ab, im Gegenteil. Hochmotiviert stellten sie sich der Herausforderung.
The Widgetkit Twitter module is the neatest way to display tweets directly on your website. All displayed tweets get cached so they show up super fast, even if Twitter is not available.
Features
Filter tweets by hashtags, words, from users, to users, referencing users
Block tweets using a blacklist
Tweets are cached for high performance
Tweets show up even if Twitter is not available
3 different styles to show your tweets
Responsive design to fit all device resolutions
Built with HTML5 using article and time elements
Works with Joomla and WordPress
How To Use
Create a Twitter module in Joomla or a Twitter widget in WordPress and publish it in a module position. A lot of options are available to choose which tweets you want to show.
For example you can show only tweets from a specific user or tweets that contain a certain hash-tag or a specific word. All options can be combined. To filter by more than one word or user use a space between them. For example: yootheme joomla.
The Widgetkit Spotlight allows you to add an overlay to your images, which fades or moves in on mouse hover. The overlay can be an image or HTML content. The default magnifier spotlight is a perfect match for the Widgetkit lightbox.
Features
Create nicely animated image overlays
Supports custom image or HTML content overlays
5 different animation modes
Responsive design to fit all device resolutions
Built with the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Examples
If no custom overlay is set, the default spotlight fades in an overlay with a magnifier image. If you define a custom overlay, you can choose between different animations - fade, bottom, top, right and left.
The Widgetkit Map provides a simple solution for adding a map to your website. Various features let you customize the map, like changing colors and adding markers or directions.
Features
Location selection with auto geocoding
Supports multiple map markers with text popups
Option to get the direction to the active marker
Supports custom map styles and colors
Uses the latest Google Maps API
Built with HTML5, CSS3, PHP 5.3+ and the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Direction Example
This map features all map controls, multiple markers and you can get the direction.
Color Scheme Example
Set or invert the hue, saturation, lightness and gamma of a map.
Minimal Example
This map has a fixed width, no controls and no markers.
How To Use
With the Widgetkit Map you can quickly create and manage simple maps with features like multiple markers, text popups and custom color schemes. Once you have created a map, you can load it anywhere on your website using shortcodes or the universal Widgetkit Joomla module or WordPress widget.
The Widgetkit Slideset takes your product showcase to the next level. It provides a sleek way to show multiple sets of items and uses smooth effects while looping through them.
Features
Clean and very lightweight code
Eye-catching transition effects
Fully responsive including all effects
Support of named custom sets
Swipe navigation on mobile phones
Built with HTML5, CSS3, PHP 5.3+ and the latest jQuery version
Works with Joomla and WordPress
Slide Example
The sets are auto generated (4 items per set), item names are shown and it uses the slide effect and navigation buttons.
Rolf Körner † 2010
vom TTC Atlantic, gehörte zu den Persönlichkeiten, die den Hamburger Tanzsportverband mitgeprägt und den Grundstock für die erfolgreiche Verbandsarbeit nach innen wie auch außen gelegt haben. Von 1970 bis 1996 war er 1. stellvertretender Vorsitzender des HATV. Nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand ernannte ihn die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied im HATV. Auch auf Bundesebene machte sich Rolf Körner einen Namen im Sportgericht des DTV.
Georg Umland † 2013
war nicht nur 41 Jahre für den Club Saltatio Hamburg tätig, sondern war viele Jahre Vertreter der Wertungsrichter und half jahrelang bei den Messeturnieren. Er wurde auf der HATV Mitgliederversammlung am 26.2.2006 geehrt.
Klaus Gundlach
vom Club Saltatio Hamburg, wurde auf der HATV-Mitgliederverammlung am 26.2.2006 für 40 Jahre Vorstandstätigkeit im HATV geehrt.
Helga Kudielka † 2016
Der Verband kann für die 26 Jahre Führung der HATV-Geschäftsstelle, mit der aufopfernden Tätigkeit von“ Montag bis Montag“ gar nicht genug danken. Sie hat den Tanzsportalltag gekannt und beherrscht. Sie war überall zur Stelle wo Hilfe gebraucht wurde und unter der stehenden Ovation der Mitgliederversammlung am 25.02.2007 überreichte Heinz Riehn neben Blumen und einer Ehrenurkunde einen Präsentkorb als Dankeschön. Langanhaltender Applaus war der Dank der Versammlung.
Lisa Meins
vom Club Saltatio Hamburg, war 29 Jahre lang im Vereinsvorstand tätig, zudem zehn Jahre Landesjugendwartin und als Bundesjugendwartin von 1992-1996. Hinzu kommen ungezählt viele Jahre als Wertungsrichterin und Turnierleiterin. Sie prägte den Tanzsport über die Landesgrenzen hinaus, sodass ihr am 5.6.2010 die Ehrenmitgliedschaft des HATV verliehen wurde. Im Rahmen eines Senatsempfangs im Hamburger Rathaus überreichte ihr Herr Senator Heino Vahldieck am 23.11.2010 die „Medaille für treue Arbeit im Dienste des Volkes".
Peter Meins
vom Club Saltatio Hamburg war 30 Jahre lang Vorstandsmitglied des Clubs - allein 18 Jahre Vorsitzender - und organisierte viele Jahre das Wertungsrichterwesen als ZWE. Am 5.6.2010 wurde ihm die Ehrenmitgliedschaft des HATV verliehen.
Walter Otto
Neben seinen Aktivitäten als Vorsitzender der TSA des TSV Glinde, die er seit seiner Gründung 1980 führt, und Übungsleiter ist er auch noch als Wertungsrichter mit S-Lizenz tätig. Seit 2004 gehört er dem Vorstand des Hamburger Tanzsportverbandes an. Zunächst als Schriftführer und seit 2008 als 2. Stellvertretender Vorsitzender.
Die Mitgliederversammlung 2011 ernannte ihn einstimmig.
Uwe Hinrichs † 2023
Seit 1965 arbeitete er im Vorstand des Club Saltatio Hamburg. Nach seinem Wechsel zum Club Céronne übernahm er auch dort sofort im Vorstand den Posten des Sportwartes, den er bis zu seinem Ableben mit großem Engagement innehatte. Die Mitgliederversammlung 2011 ernannte ihn einstimmig.
Heinz Riehn
38 Jahre aktive Vorstandsarbeit zunächst als Sportwart und dann 20 Jahre als 1. Vorsitzender waren der Mitgliederversammlung 2012 Grund genug, Heinz Riehn die Ehrenmitgliedschaft zu verleihen. Der DTV ehrte ihn gleichzeitig mit der Verleihung der Goldenen Ehrennadel.
Im Rahmen eines Senatsempfangs im Hamburger Rathaus überreichte ihm Herr Senator Michael Neumann am 16.12.2011 die „Medaille für treue Arbeit im Dienste des Volkes".
Rainer Tiedt
Rainer Tiedt hat insgesamt 29 Jahre Vorstandsarbeit in Vereinen und Verbänden geleistet. Zunächst war er im Vorstand des SC Condor tätig und danach 15 Jahre als 1. Vorsitzender des TTC Savoy. Daneben hat er zwei Jahre den zentralen Wertungsrichtereinsatz im HATV geleitet. 2010 wurde Rainer Tiedt von der Mitgliederversammlung als Vizepräsident in den Vorstand gewählt und war von 2012 bis 2022 Präsident des HATV. Er ist Träger der goldenen Ehrennadel des HATV und der silbernen Ehrennadel des DTV. Die Mitgliederversammlung 2023 hat Rainer Tiedt einstimmig gewählt.
Hannelore Boldt
Seit der Vereinsgründung der GFG Steilshoop e.V. (Gründungsmitglied) 1984 ist Hannelore Boldt stellvertretende Vorsitzende und als Trainerin verschiedener Gruppen und Formationen der GFG Steilshoop e.V. tätig. Mit dem Beitritt zum HATV und der damit ins Leben gerufenen TSA 1991 ist sie zudem stellvertretende Abteilungsleiterin der TSA d. GFG Steilshoop und war maßgeblich für Entwicklung und Aufbau der Formationen verantwortlich. Besonders Topas hat Hannelore Boldt als Trainerin von der Jugend 1986 bis 2006 - davon 15 Jahre im HATV - gecoacht, bevor sie das Training in jüngere Hände legte. Hannelore Boldt ist Trägerin der Ehrennadel in Gold des HATV und der Ehrennadel in Bronze des DTV. Die Mitgliederversammlung 2023 hat sie einstimmig gewählt.
Günter Boldt
Seit der Vereinsgründung 1984 ist Günter Boldt als Gründungsmitglied 1.Vorsitzender der GFG Steilshoop und war seit 1991 maßgeblich am Aufbau der JMD/JMC Abteilung im Verein beteiligt und verantwortlich. Viele Ligaturniere und auch Deutsche Meisterschaften wurden von seinem Verein ausgerichtet, bei denen Günter Boldt häufig als Turnierleiter tätig war. Am 25.11.2009 wurde ihm von der Senatorin für Kultur, Sport und Medien, Frau Prof. Dr. Karin von Welck, die „Medaille für treue Arbeit im Dienste des Volkes“ verliehen. Er ist Träger der Ehrennadel in Gold des HATV und der Ehrennadel in Bronze des DTV. Die Mitgliederversammlung 2023 hat Günter Boldt einstimmig gewählt.
Zoom Example
The sets are arranged manually, sets names are used as a navigation and it uses the zoom effect.
Breitensport
Breitensport
19.04.2019 Ostermarathon in Braunschweig 15./16.06.2019 Summer Dance Festival Berlin
Meisterschaften
Meisterschaften
Gemeinsame Landesmeisterschafte im Nordverbund 2018 - Alle Termine im Kalender unter "Turniere im Norden"
DTV Jugendlehrgänge Hier finden Sie Informationen zu speziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter, Trainer und Ehrenamtliche, die sich mit Jugendlichen beschäftigen.
DTSJ
DTSJ
DTSJ Sommer-Cool-Tour
Die DTSJ Sommer-Cool-Tour ist seit 1987 das bundesweite Ferienangebot der Deutschen Tanzsportjugend im Deutschen Tanzsportverand.
DTSJ Kalender
DTSJ Vollversammlung
Drops Example
The sets show the item names and it uses the drops effect and navigation buttons.
Deck Example
This auto generated sets uses prev/next buttons as a navigation and the deck effect.
Foto: Enrico Tschöpel
How To Use
The Widgetkit Slideset takes full advantage of the very user-friendly Widgetkit administration interface. You can create and manage all slidesets and their different items in one place. After you have created a slideset, you can load it anywhere on your website using shortcodes or the universal Widgetkit Joomla module or WordPress widget.
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Author
May 2, 2090 at 1:55 pm
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